Seit Jahrzehnten wird in Deutschland die Grundsteuer erhoben, um Kommunen finanziell zu unterstützen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 musste das Grundsteuerrecht reformiert werden. Die neue Grundsteuerreform tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Im Zuge dieser Reform stellt sich vielen Immobilieneigentümern die Frage, welche Unterlagen sie für die Berechnung der Grundsteuer benötigen. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen geben.
Grundlagen der Grundsteuerreform
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Grundsteuer in Deutschland auf Grundstücke und Immobilien erhoben wird. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie und den individuellen Steuersätzen der jeweiligen Gemeinde. Die neue Grundsteuerreform berücksichtigt nun auch den Wert des Grundstücks und soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen für die Berechnung der Grundsteuer
Um die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie zu berechnen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die genauen Angaben können je nach Bundesland und Gemeinde variieren, jedoch werden im Allgemeinen folgende Dokumente benötigt.
Grundbuchauszug
Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch ist maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer. Dieser Auszug enthält wichtige Informationen über das Grundstück, wie zum Beispiel die genaue Fläche, Eigentümerinformationen und mögliche Belastungen oder Rechte, die auf dem Grundstück liegen.
Baupläne und Baubeschreibung
Die Baupläne und eine detaillierte Baubeschreibung Ihrer Immobilie sind ebenfalls notwendig, um die Grundsteuer korrekt zu berechnen. Diese Unterlagen geben Auskunft über die Größe der Immobilie, die Anzahl der Räume, das Baujahr und eventuelle Besonderheiten wie beispielsweise vorhandene Einbauten oder energetische Sanierungen.
Grundsteuerreform 2022: Grundsteuererklärung ausfüllen…
Wertgutachten oder vergleichbare Nachweise
Um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, kann es erforderlich sein, ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten berücksichtigt verschiedene Kriterien wie den Zustand der Immobilie, den Standort und Vergleichspreise ähnlicher Objekte. Alternativ können auch vergleichbare Nachweise wie beispielsweise Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in Ihrer Nähe verwendet werden.
Mietverträge
Sofern Sie Ihre Immobilie vermieten, sind auch die Mietverträge erforderlich, um die Grundsteuer zu berechnen. Diese geben Auskunft über die aktuell erzielten Mieteinnahmen und können für die Ermittlung des Einheitswertes herangezogen werden.
Weitere Informationen
Neben den genannten Unterlagen können je nach individueller Situation noch weitere Dokumente benötigt werden. Hierzu gehören beispielsweise Bescheide über Sanierungsmaßnahmen, Leerstand oder Grundstücksteilung. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Gemeinde oder einem Steuerberater über die genauen Anforderungen zu informieren.
Fazit
Die Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 erfordert von Immobilieneigentümern die Bereitstellung verschiedener Unterlagen zur korrekten Berechnung der Grundsteuer. Neben einem aktuellen Grundbuchauszug sind Baupläne, Baubeschreibungen, Wertgutachten oder vergleichbare Nachweise sowie Mietverträge erforderlich. Je nach individueller Situation können auch weitere Dokumente benötigt werden. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Beschaffung dieser Dokumente zu beginnen und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen. So sind Sie optimal auf die Grundsteuerreform vorbereitet.