Die Verwendung von Dashcams, also kleinen Kameras, die im Auto angebracht sind und während der Fahrt den Straßenverkehr aufnehmen, ist seit einigen Jahren umstritten. Während einige Autofahrer sie als hilfreiche Beweismittel bei Unfällen oder strittigen Verkehrssituationen sehen, bestehen datenschutzrechtliche Bedenken. In diesem Artikel wollen wir genauer betrachten, ob Dashcams in Deutschland erlaubt sind und was dabei zu beachten ist.
Was sind Dashcams?
Bevor wir uns mit der rechtlichen Situation befassen, wollen wir zunächst klären, was Dashcams eigentlich sind. Dashcams sind kleine Kameras, die meist an der Windschutzscheibe oder an der Innenseite des Rückspiegels befestigt werden. Sie nehmen während der Fahrt permanent oder bei bestimmten Ereignissen den Verkehr auf. Die Aufnahmen können entweder auf einer internen Speicherkarte oder auf externen Geräten wie einer SD-Karte gespeichert werden.
Argumente für die Nutzung von Dashcams
Die Befürworter von Dashcams sehen in ihnen ein nützliches Hilfsmittel zur Dokumentation von Verkehrsverstößen oder Unfällen. Die Aufnahmen können als Beweismittel dienen, um die Schuldfrage bei einem Unfall zu klären oder um Fahrer zu identifizieren, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Außerdem erhoffen sich einige Autofahrer eine abschreckende Wirkung auf Verkehrssünder, wenn sie wissen, dass ihr Fehlverhalten aufgezeichnet werden könnte.
Rechtliche Situation in Deutschland
Die rechtliche Situation bezüglich Dashcams in Deutschland ist komplex und wurde in den letzten Jahren von verschiedenen Gerichtsurteilen geprägt. Grundsätzlich ist das Filmen im öffentlichen Raum erlaubt, solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dashcams können jedoch problematisch sein, da sie nicht nur den Straßenverkehr, sondern auch Personen und private Grundstücke aufnehmen können.
Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Die Aufnahmen dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie zur Aufklärung eines konkreten Verkehrsunfalls dienen und keine schwerwiegenden Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen.
Dashcam am Auto: Erlaubt oder verboten?
Datenschutzrechtliche Bedenken
Der Datenschutz ist ein zentrales Argument gegen die Nutzung von Dashcams. Durch die permanenten Aufnahmen werden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch Personen auf Gehwegen oder in angrenzenden Häusern gefilmt. Dies kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.
Um die datenschutzrechtlichen Bedenken zu minimieren, müssen Dashcams so eingestellt sein, dass sie keine Personen oder deren private Grundstücke erfassen. Zudem sollten die Aufnahmen regelmäßig gelöscht werden und nicht ohne Grund an Dritte weitergegeben werden.
Fazit
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Nutzung von Dashcams in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Die Aufnahmen dürfen nur zur Aufklärung von konkreten Verkehrsunfällen verwendet werden und müssen den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dashcams sollten so eingestellt sein, dass sie keine Personen oder private Grundstücke erfassen. Zudem ist es wichtig, die Aufnahmen regelmäßig zu löschen und nicht unberechtigt weiterzugeben.
Trotz der rechtlichen Erlaubnis kann es sinnvoll sein, vor der Nutzung einer Dashcam rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass man keine Datenschutzverstöße begeht.