Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für einen Bausparvertrag, um in naher Zukunft eine Immobilie zu erwerben oder zu renovieren. Ein Bausparvertrag bietet viele Vorteile, wie der Anspruch auf ein Darlehen zu günstigen Konditionen. Doch was viele nicht wissen: Während der Ansparphase können Kontoführungsgebühren anfallen, die oft als unnötige Kosten empfunden werden. In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie Sie diese Gebühren zurückfordern können und welche rechtlichen Grundlagen dahinter stehen. Zudem bieten wir Ihnen einen Musterbrief zur Unterstützung an.
Was sind Kontoführungsgebühren und warum fallen diese an?
Kontoführungsgebühren werden von vielen Bausparkassen erhoben, um die Kosten für die Kontoverwaltung zu decken. Diese Gebühren werden monatlich oder jährlich vereinbart und belaufen sich in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des Guthabens. Die Höhe der Kontoführungsgebühren kann je nach Bausparkasse unterschiedlich sein.
Bausparkassen begründen das Erheben von Kontoführungsgebühren mit dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Schließlich müssen Kontobewegungen erfasst, Zinsen berechnet und Kontoauszüge erstellt werden. Dennoch gibt es rechtliche Grundlagen, die es den Kunden ermöglichen, diese Gebühren zurückzufordern.
Rechtliche Grundlagen für die Rückforderung von Kontoführungsgebühren in der Ansparphase
Gemäß §307 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind unangemessene Benachteiligungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam. Hierbei handelt es sich um Klauseln, die Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligen und somit gegen das gesetzliche Gebot von Treu und Glauben verstoßen.
Das Erheben von Kontoführungsgebühren in der Ansparphase eines Bausparvertrags kann als unangemessene Benachteiligung angesehen werden. Denn während dieser Zeit verzeichnet das Konto in der Regel nur Einzahlungen und Zinsen, so dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand deutlich geringer ausfällt als bei einem aktiven Konto mit Auszahlungen.
Daher haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, diese Gebühren zurückzufordern.
Musterbrief zur Rückforderung von Kontoführungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie dazu auf, die von Ihnen erhobenen Kontoführungsgebühren in der Ansparphase meines Bausparvertrags mit der Vertragsnummer [Nummer] zurückzuerstatten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich das Erheben dieser Gebühren als unangemessene Benachteiligung betrachte, da während der Ansparphase lediglich Einzahlungen und Zinsen auf meinem Konto verbucht werden.
Gemäß §307 Abs. 1 BGB sind unangemessene Benachteiligungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Das Erheben von Kontoführungsgebühren in der Ansparphase eines Bausparvertrags kann meiner Ansicht nach als unangemessene Benachteiligung angesehen werden.
Ich bitte Sie daher, die eingezogenen Kontoführungsgebühren von [Datum des Vertragsbeginns] bis [Datum der aktuellen Kontostandsmitteilung] in Höhe von [Betrag] innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf mein Konto [Ihre Kontonummer] zu überweisen.
Für den Fall, dass Sie dieser Forderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Fazit
Kontoführungsgebühren in der Ansparphase eines Bausparvertrags können aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands als unangemessene Benachteiligung angesehen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, diese Gebühren zurückzufordern. Mit dem oben genannten Musterbrief können sie ihre Forderungen entsprechend formulieren und an die Bausparkassen senden. Beachten Sie jedoch, dass dies keine rechtliche Beratung darstellt und im Zweifelsfall eine juristische Unterstützung beansprucht werden sollte.