Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer keine Garantie oder Haftung für Mängel oder Schäden übernimmt, die nach dem Verkauf auftreten können. Dieser Ausschluss ist häufig in Privatverkäufen anzutreffen, bei denen der Verkäufer nicht gewerblich tätig ist.
Warum wird „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ verwendet?
Der Verkauf „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ dient dazu, den Verkäufer vor möglichen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Er signalisiert dem Käufer, dass der Verkauf im Rahmen einer reinen Privatperson erfolgt und der Verkäufer keine Garantie für die Funktionsfähigkeit oder den Zustand des angebotenen Artikels übernimmt.
Ist der Verkäufer rechtlich abgesichert?
Ja, der Verkäufer ist rechtlich abgesichert, wenn er den Verkauf explizit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ankündigt. Nach dem deutschen Recht gilt bei einer reinen Privatperson als Verkäufer automatisch eine Haftungsausschlussklausel. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer den Käufer nicht bewusst über Mängel oder Schäden täuschen darf.
Welche Auswirkungen hat der Gewährleistungsausschluss?
Der Gewährleistungsausschluss hat zur Folge, dass der Käufer im Falle eines Mangels oder einer Fehlfunktion des gekauften Artikels keine Ansprüche auf eine kostenlose Reparatur oder einen kostenfreien Ersatz hat. Der Käufer trägt somit das volle Risiko und muss eventuelle Reparaturkosten oder Schadensersatzansprüche selbst tragen.
Privatverkauf, Widerruf, Rücknahme, Garantie und…
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung ist ein rechtlicher Anspruch, der dem Käufer gesetzlich zusteht. Sie sichert dem Käufer zu, dass der gekaufte Artikel frei von Mängeln ist oder den vereinbarten Eigenschaften entspricht. Im Gegensatz dazu ist die Garantie eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen.
Was sollte man beim Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung beachten?
Beim Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist es wichtig, den Zustand und die Funktionstüchtigkeit des Produkts vor dem Kauf gründlich zu überprüfen. Der Käufer sollte sich bewusst sein, dass er im Falle eines Mangels oder einer Fehlfunktion keine rechtlichen Ansprüche auf Reparatur oder Ersatz hat.
Alternativen zum Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Wenn der Käufer ein höheres Maß an Sicherheit wünscht, kann er nach Angeboten suchen, bei denen der Verkauf mit Gewährleistung angeboten wird. In solchen Fällen übernimmt der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass der Artikel den vereinbarten Eigenschaften entspricht und frei von Mängeln ist. Allerdings sind solche Angebote oft mit höheren Preisen verbunden.
Fazit
Der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist eine gängige Praxis bei Privatverkäufen. Es schützt den Verkäufer davor, für eventuelle Mängel oder Schäden haftbar gemacht zu werden. Der Käufer sollte sich bewusst sein, dass er im Falle eines Mangels oder einer Fehlfunktion keine rechtlichen Ansprüche hat. Es ist daher ratsam, den angebotenen Artikel vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen oder gegebenenfalls nach Angeboten mit Gewährleistung Ausschau zu halten.